Unsere Beitragsordnung

Beitragsordnung DAVP Stand: 20.11.2020

 

1. Aktive, ordentliche Mitglieder

a. Der Jahresbeitrag beträgt für natürliche und juristische Personen 30 Euro.

b. Auf formlosen Antrag eines Mitglieds beim Vorstand kann der Jahresbeitrag für die Dauer jeweils eines Jahres teils oder völlig erlassen werden.

 

2. Fördermitglieder

a. Der Jahresbeitrag für Fördermitglieder beträgt 30 Euro, zzgl. einer Spende in beliebiger Höhe.

 

3. Fälligkeit der Jahresbeiträge

a. Mitgliedsbeiträge werden deutschlandweit per Bankeinzug im 2. oder 3. Monat eines Kalenderjahres für das laufende Jahr erhoben und sind immer in voller Höhe im Jahr des Beitritts fällig. Können Mitgliedsbeiträge trotz Einzugsermächtigung wegen Kontounterdeckung nicht ordnungsgemäß eingezogen werden, ist der Verein berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro zu erheben.

b. Mitgliedern anderer Länder wird die Möglichkeit gegeben, den Jahresbeitrag in der 3.a. genannten Frist in voller Höhe zu überweisen.

c. Sofern keine Einzugsermächtigung erteilt wurde, bitten wir zu beachten, dass Mitgliedsbeiträge Bringschuld sind und bis spätestens 31. März eines Jahres überwiesen sein müssen.